Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 3. kleinen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin vom 02. Oktober 2020 hinsichtlich der Einziehungsentscheidung aufgehoben.
Die weitergehende Revision wird gemäß §
Die Sache wird hinsichtlich der Einziehungsentscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Neuruppin zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Neuruppin hat den Angeklagten mit Urteil vom 25. September 2018 wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 46 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, von der drei Monate als vollstreckt gelten. Zugleich hat es die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 429.903,30 Euro angeordnet.
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