Auf die weitere Beschwerde des Beschuldigten werden der Haftbefehl des Amtsgerichts Marburg vom ...12.2012 in der Form des Beschlusses vom ... 05.2013 sowie der Außervollzugsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Marburg vom ... 12.2012 i. d. F. des Änderungsbeschlusses vom 24.05.2013 aufgehoben.
Die Sicherheitsleistung in Höhe von € 250.000 wird freigegeben.
I.
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