BSG - Beschluß vom 31.01.2000
B 11 AL 271/99 B
Normen:
SGG § 62, § 160a Abs. 2 S. 3, § 202 ; ZPO § 295 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Celle - 28.10.1999 - L 8 AL 126/99 ,
SG Oldenburg, vom 08.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 4a AL 370/98

Verlust des Rügerechts bei der Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtliches Verfahren

BSG, Beschluß vom 31.01.2000 - Aktenzeichen B 11 AL 271/99 B

DRsp Nr. 2000/4907

Verlust des Rügerechts bei der Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtliches Verfahren

1. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs gehört zu den Verfahrensmängeln, bei denen ein Verlust des Rügerechts gemäß § 295 Abs. 1 ZPO, § 202 SGG eintreten kann. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 62, § 160a Abs. 2 S. 3, § 202 ; ZPO § 295 Abs. 1 ;

Gründe:

Der Rechtsstreit betrifft die Bemessung von Arbeitslosengeld (Alg); der von der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungspflicht befreite Kläger beanstandet, daß das Alg nach einem um die gewöhnlichen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung geminderten Leistungsentgelt bewilligt worden ist.

Die Beschwerde ist nicht zulässig, denn die Zulassungsgründe des Verfahrensmangels und der grundsätzlichen Bedeutung der Sache sind nicht in der nach § 160a Abs 2 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erforderlichen Weise dargelegt bzw bezeichnet.