OVG Niedersachsen - Beschluss vom 12.05.2014
4 LA 136/13
Normen:
SGB VIII § 27 Abs. 1; SGB VIII § 33; SGB VIII § 39 Abs. 4 S. 4; VwGO § 42 Abs. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 -2;
Fundstellen:
DÖV 2014, 679
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 12.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 3070/10

Verletzung eines allein anspruchsberechtigten Personensorgeberechtigten in seinen Rechten im Falle der Kürzung des Pflegegeldes

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.05.2014 - Aktenzeichen 4 LA 136/13

DRsp Nr. 2014/8106

Verletzung eines allein anspruchsberechtigten Personensorgeberechtigten in seinen Rechten im Falle der Kürzung des Pflegegeldes

Auch im Falle der Kürzung des Pflegegeldes gemäß § 39 Abs. 4 Satz 4 SGB VIII kann nur der nach § 39 i.V.m. §§ 27 Abs. 1, 33 SGB VIII allein anspruchsberechtigte Personensorgeberechtigte in seinen Rechten verletzt sein.

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover - Einzelrichterin der 3. Kammer - vom 12. April 2013 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Normenkette:

SGB VIII § 27 Abs. 1; SGB VIII § 33; SGB VIII § 39 Abs. 4 S. 4; VwGO § 42 Abs. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 -2;

Gründe

Der Antrag der Klägerin auf

Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts

hat keinen Erfolg. Denn die von der Klägerin geltend gemachten Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO liegen nicht vor.

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).