Das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 25.03.2010 wird aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Dortmund zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Sozialgericht vorbehalfen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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