I.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Verletztenrente unter Anerkennung von hirnorganischen Schäden sowie von psychischen Störungen aufgrund einer Arboviroseinfektion mit Beteiligung des Zentralnervensystems als Folgen einer Berufskrankheit (BK) der Nrn 3102 bzw 3104 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (
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