SG Wiesbaden, vom 18.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 SO 75/06 ER
Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Hessen, Beschluss vom 23.01.2007 - Aktenzeichen L 9 SO 97/06 ER
DRsp Nr. 2007/20245
Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren
Wird eine Frist zur in Kürze angekündigten Beschwerdebegründung von über 3 Wochen stillschweigend eingeräumt, so wird das rechtliche Gehör des Antragstellers durch eine Entscheidung des Gerichts ohne weitere Frist nicht verletzt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]