Der 1955 geborene Beschwerdeführer hat 1972 eine Lehre als Kaufmannsgehilfe abgeschlossen. Danach arbeitete er mit Unterbrechungen bis 1988 als Glas- und Gebäudereiniger und war zuletzt als Fachvorarbeiter entlohnt worden. Danach war er bis Juli 1993 als Mitarbeiter in der Stahlverpackung eines Unternehmens der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie tätig. Seit August 1994 arbeitet er dort als Gabelstaplerfahrer. Nach einer Venenoperation im Juli 1993 beantragte er die Gewährung einer Rente wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit (EU/BU), die die Beklagte ablehnte (Bescheid vom 8. August 1994; Widerspruchsbescheid vom 14. März 1995). Klage und Berufung wegen Gewährung von BU-Rente blieben ohne Erfolg (Urteil des Sozialgerichts vom 18. Februar 1997; Urteil des Landessozialgericht >LSG< vom 10. November 1997).
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