1. Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 03. März 2011, Az.:
Die Sache wird an das Landgericht Magdeburg zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, zurückverwiesen.
2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Die Klägerin begehrt als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung von der Beklagten als Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer Schadensersatz aus übergegangenem Recht des bei ihr versicherten Zeugen H..
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