1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 02.06.2023 -
2. Die Kosten des ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen der Klägerin zur Last.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Besetzung der Stelle der Direktorin/des Direktors als Vorstand der beklagten Stiftung gemäß Stellenausschreibung vom 17.11.2021.
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