I.
Streitig ist die Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit (BU). Im Revisionsverfahren geht es vorrangig darum, ob das Landessozialgericht (LSG) dem Kläger in verfahrensfehlerhafter Weise die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe vorenthalten hat.
Der 1957 geborene Kläger bestand 1975 die Gesellenprüfung als Heizungs- und Lüftungsbauer. Anschließend war er bis Januar 1982 im erlernten Beruf versicherungspflichtig beschäftigt. Danach war er - bis auf eine Tätigkeit als Heizungsbauer von September 1988 bis Oktober 1989 - arbeitslos oder arbeitsunfähig krank. Von Oktober 1992 bis zum 5. Dezember 1995 arbeitete der Kläger als Heizungsmonteur. Ab 6. Dezember 1995 war er arbeitsunfähig krank.
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