OLG Stuttgart, vom 23.02.1962 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ws 30/61
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im KLageerzwingungsverfahren
BVerfG, Beschluß vom 22.04.1964 - Aktenzeichen 2 BvR 190/62
DRsp Nr. 1995/8897
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im KLageerzwingungsverfahren
»Art. 103 Abs. 1GG gebietet die Anhörung des Beschuldigten im Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht, bevor eine ihm nachteilige Entscheidung ergeht.«1. Das Beschwerdegericht darf eine Entscheidung nicht zum Nachteil des Beschwerdegegners ändern, ohne daß diesem die Beschwerde zur Gegenerklärung mitgeteilt worden ist.2. Auch im Klageerzwingungsverfahren gebietet es der Anspruch auf rechtliches Gehör, den Betroffenen vor einer Entscheidung nach § 175StPO anzuhören.