A.
I.
Die Beschwerdeführer hatten bei einer Heizungsfirma (im folgenden: Klägerin) für den von ihnen bewohnten Altbau die Lieferung und den Einbau einer kompletten Ölheizungsanlage zum Preis von 9000 DM zuzüglich 11 % Mehrwertsteuer bestellt. Für die Brennstofflagerung sollten zwei Kunststoffbatterietanks mit einem Fassungsvermögen von je 2000 Litern geliefert und in der ebenerdig gelegenen Waschküche des Hauses eingebaut werden. In Ziffer 1 der vereinbarten "Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" hieß es:
Jeder Auftrag gilt als unwiderruflich erteilt. Tritt der Kunde
trotzdem vom Auftrag zurück, so hat er eine sofort fällige
(gesetzliche) Abstandssumme von 25 % des Kaufpreises zu zahlen.
Nach erfolgter Lieferung ist der Rücktritt grundsätzlich
ausgeschlossen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|