BSG - Beschluss vom 05.03.2007
B 4 RS 58/06 B
Normen:
SGG § 128 Abs. 1 S. 1 § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 160a ;
Vorinstanzen:
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 16. Senat - L 16 R 471/05 - 29.03.2006,
SG Berlin, vom 22.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 RA 5498/03

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Hinweispflicht des Gerichts

BSG, Beschluss vom 05.03.2007 - Aktenzeichen B 4 RS 58/06 B

DRsp Nr. 2007/8853

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Hinweispflicht des Gerichts

Das Gericht ist nicht verpflichtet, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene, bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitende Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 128 Abs. 1 S. 1 § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 160a ;

Gründe:

I

Zwischen den Beteiligten ist in der Hauptsache streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, Beschäftigungszeiten des Klägers in der DDR als Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) und die dabei erzielten Arbeitsentgelte festzustellen.

Dem Kläger war im Juli 1971 das Recht verliehen worden, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen. Vom 1. Januar 1971 bis 31. Dezember 1973 war er beim VEB Kombinat R. als Problemanalytiker und vom 1. Januar 1974 bis 30. Juni 1990 beim VEB R. (nachfolgend RVB) als Projektant beschäftigt. Er war zum 1. Februar 1977 der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung beigetreten. In ein Zusatzversorgungssystem der DDR war er nicht einbezogen worden.