LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 12.02.2007
L 7 SO 2173/06 NZB
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 3 § 145 § 62 ;
Fundstellen:
NZS 2007, 672
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 28.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 SO 1545/05

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als Verfahrensfehler

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.2007 - Aktenzeichen L 7 SO 2173/06 NZB

DRsp Nr. 2007/19981

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als Verfahrensfehler

Die Verfahrensrüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs greift grundsätzlich nur durch, wenn entscheidungserhebliches Vorbringen wegen dieses Verfahrensfehlers verhindert worden ist. Es muss dargetan oder jedenfalls erkennbar sein, dass die Entscheidung auf der Gesetzesverletzung beruhen kann, wobei insoweit die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung genügt. Bei einer von vorneherein aussichtslosen Prozessführung ist dies nicht der Fall. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 3 § 145 § 62 ;
Vorinstanz: SG Karlsruhe, vom 28.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 SO 1545/05
Fundstellen
NZS 2007, 672