SG Karlsruhe, vom 28.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 SO 1545/05
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als Verfahrensfehler
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.2007 - Aktenzeichen L 7 SO 2173/06 NZB
DRsp Nr. 2007/19981
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als Verfahrensfehler
Die Verfahrensrüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs greift grundsätzlich nur durch, wenn entscheidungserhebliches Vorbringen wegen dieses Verfahrensfehlers verhindert worden ist. Es muss dargetan oder jedenfalls erkennbar sein, dass die Entscheidung auf der Gesetzesverletzung beruhen kann, wobei insoweit die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung genügt. Bei einer von vorneherein aussichtslosen Prozessführung ist dies nicht der Fall. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]