I.
1. In der Zeit vom 6. Februar bis 8. März 1961 verhandelte das Schwurgericht bei dem Landgericht Münster gegen einen früheren Amtsbürgermeister wegen Beihilfe zur schweren Freiheitsberaubung im Amt; dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, er habe im Jahre 1941 in seiner Eigenschaft als Amtsbürgermeister bei der Zwangsdeportation von Juden mitgewirkt. Das Gericht hatte mit Wirkung vom 31. Januar 1961 den Beschwerdeführer, der bisher als Wahlverteidiger tätig gewesen war, zum Pflichtverteidiger des Angeklagten bestellt.
Die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten nahm 14 Sitzungstage in Anspruch. Wegen des schlechten Gesundheitszustandes und der dadurch herabgesetzten Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten verhandelte das Gericht durchweg jeweils halbe Tage bzw. wenige Stunden. Der Beschwerdeführer erhielt eine Gebühr aus § 97 BRAGebO.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|