AG München, vom 21.08.1962 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Bs 348/62
LG München I, vom 06.11.1962 - Vorinstanzaktenzeichen V Qs 362/62
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
BVerfG, Beschluß vom 10.12.1963 - Aktenzeichen 2 BvR 647/62
DRsp Nr. 1995/8892
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Nach Art. 103 Abs. 1GG darf ein Gericht seiner Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse nicht zugrunde legen, zu denen sich die Beteiligten nicht vorher äußern konnten.