I. Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisenden Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 26.10.2017 - Az
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000,- € festgesetzt.
I.
Die sofortige Beschwerde der Antragsteller ist zulässig, auch soweit die Antragstellerin zu 2 erst in der Beschwerdeinstanz klageerweiternd dem Antrag der Antragstellerin zu 1 beigetreten ist. Sie bleibt aber in der Sache ohne Erfolg. Das Landgericht hat es zu Recht abgelehnt, die begehrte einstweilige Verfügung zu erlassen. Den Antragstellern steht kein Verfügungsanspruch aus §§
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