Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 10.05.2016, Aktenzeichen
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Würzburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leisten.
4.
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