Die Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 2022 - 6 AZR 16/22 - wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin begehrt die Wiederaufnahme des abgeschlossenen Revisionsverfahrens unter Aufhebung des Senatsurteils vom 8. November 2022 (- 6 AZR 16/22 -).
1. 2. a) b)
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