Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 17.10.2017 -
Die Klage wird abgewiesen.
3.Die Klägerin hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung sein Ende gefunden hat, oder aber nicht.
Die Beklagte stellt Innenraumsysteme für die Automobilindustrie her. Die Klägerin ist Mitglied der Gewerkschaft IG Metall.
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