Streitig ist die Vormerkung von Ersatz-, hilfsweise Ausfallzeiten.
Der Kläger ist am 19. Juli 1936 in A (K /) geboren. Dort wurde er im Herbst 1942 eingeschult und besuchte die Schule bis November 1944. Nach der Vertreibung nahm er im Herbst 1947 in S. /E (Gebiet der früheren sowjetischen Besatzungszone, später Deutsche Demokratische Republik) seinen Wohnsitz und setzte dort den Schulbesuch fort. Am 5. Juli 1952 beendete er die Volksschule und begann am 1. September 1952 eine Lehre. Nach der Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland (19. Mai 1957) nahm er am 21. Mai 1957 eine versicherungspflichtige Tätigkeit auf.
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