LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.02.1997 L 5 Ar 121/96
Normen:
AFG § 135 Abs. 1 Nr. 2 ; AlhiRG Art. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
NZS 1998, 142
Vorinstanzen:
SG Heilbronn - XX - 29.09.1994,
Verlängerung der Erlöschensfrist für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.1997 - Aktenzeichen L 5 Ar 121/96
DRsp Nr. 2006/23971
Verlängerung der Erlöschensfrist für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
1. Der Arbeitslosenhilfeanspruch war endgültig erloschen, wenn die Jahresfrist des § 135 Abs. 1 Nr. 2AFG bereits vor dem 1.4.1996 verstrichen war.2. Durch die zum 1.4.1996 in Kraft getretene Fristverlängerung in § 135 Abs. 1 Nr. 2AFG wurde keine nachträglich-rückwirkende Verlängerung der Frist bewirkt. Zudem gibt es auch keine restlich verlängerte Frist ab dem 1.4.1996. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]