OLG Düsseldorf - Beschluss vom 25.04.2012
VII-Verg 7/12
Normen:
SGB V § 69 Abs. 2; SGB V § 132a Abs. 2; GWB § 118 Abs. 2;
Vorinstanzen:
Vergabekammer des Bundes, vom 01.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen VK 2 ? 5/12

Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Aktenzeichen VII-Verg 7/12

DRsp Nr. 2012/11208

Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

Tenor

Auf den Antrag der Antragstellerin wird die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 01. März 2012 (VK 2 – 5/12) bis zur Entscheidung des Senats über die sofortige Beschwerde

Normenkette:

SGB V § 69 Abs. 2; SGB V § 132a Abs. 2; GWB § 118 Abs. 2;

Gründe