Die Berufung der Klägerin gegen das am 7.3.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gebührenstreitwert für die Berufung wird auf 22.463,- € festgesetzt.
I.
Wegen des Sach- und Streitstands wird auf die Darstellung im Hinweisbeschluss vom 22.2.2016 (Bl. 349 ff. d.A.) sowie den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 195 ff. d.A.) verwiesen.
Auf die Hinweise des erkennenden Senats hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 28.4.2016 (Bl. 370 ff. d.A.) Stellung genommen, auf den verwiesen wird.
Die Klägerin beantragt sinngemäß,
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|