LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.04.2022
L 5 KR 181/21
Normen:
§ 275 GB V;
Vorinstanzen:
SG Trier, vom 20.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 93/20

Verjährung des Anspruchs einer Betreiberin eines Krankenhauses auf Zahlung einer weiteren vergütung aus einer Krankenbehandlung

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.04.2022 - Aktenzeichen L 5 KR 181/21

DRsp Nr. 2024/5191

Verjährung des Anspruchs einer Betreiberin eines Krankenhauses auf Zahlung einer weiteren vergütung aus einer Krankenbehandlung

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 20.07.2021 wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

4. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 2.097,20 € festgesetzt.

Normenkette:

§ 275 GB V;

Tatbestand

Streitig ist eine weitere Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung in Höhe von 2.097,20 €.