1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 20.07.2021 wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
4. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 2.097,20 € festgesetzt.
Streitig ist eine weitere Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung in Höhe von 2.097,20 €.
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