Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 10.9.2008 -
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Der Streitwert wird auf 34.680,-- € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer unter dem 23.03.2007 ausgesprochenen ordentlichen Kündigung sowie um hiervon abhängige Abrechnungs- und Zahlungsansprüche, die in der Berufungsinstanz erweitert wurden.
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