I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.08.2009, 13 Ca 4234/09, abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Mit seiner Klage wehrt der Kläger sich gegen eine seitens der Beklagten aus verhaltensbedingten Gründen ausgesprochene ordentliche Kündigung vom 09.03.2009.
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