Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 13.12.2019 - 4 BV 51 a/15 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die Antragsgegnerin (Arbeitgeberin).
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