Verhältnis von Rückforderungsansprüchen und Unterhaltsansprüchen des Schenkers; Haftung mehrerer gleichzeitig Beschenkter
BGH, Urteil vom 13.02.1991 - Aktenzeichen IV ZR 108/90
DRsp Nr. 1992/775
Verhältnis von Rückforderungsansprüchen und Unterhaltsansprüchen des Schenkers; Haftung mehrerer gleichzeitig Beschenkter
»Rückforderungsansprüche aus § 528BGB gehen Unterhaltsansprüchen des Schenkers vor.Mehrere gleichzeitig Beschenkte haften dem verarmten Schenker (im Außenverhältnis) nicht nur anteilig, sondern im Rahmen des Bereicherungsrechts bis zur Obergrenze des angemessenen Unterhaltsbedarfs des § 528 Abs. 1BGB oder - im Fall des § 528 Abs. 2BGB - bis zur Obergrenze des Restbedarfs, der sich ergibt, wenn man den vollen Bedarf um die Herausgabepflichten aller später Beschenkten vermindert.«
Normenkette:
BGB § 528 ;
Tatbestand:
Der klagende Landkreis nimmt die Beklagte aus übergeleitetem Recht ihrer Mutter (§ 90BSHG) auf Rückzahlung von Geldgeschenken der Mutter an die Beklagte in Anspruch.
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