Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Juli 2014 wird verworfen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 8.
Der Streitwert wird auf 593 000 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides des beklagten Berufungsausschusses (BA), mit dem festgestellt wurde, dass die dem Kläger erteilte Zulassung keine Wirkung entfalte und sonach geendet habe.
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