LAG Bremen - Urteil vom 13.04.2016
3 Sa 60/14
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Bremen-Bremerhaven, vom 03.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 5061/13

Vergütungspflicht für Umkleidezeiten

LAG Bremen, Urteil vom 13.04.2016 - Aktenzeichen 3 Sa 60/14

DRsp Nr. 2017/5408

Vergütungspflicht für Umkleidezeiten

Schreibt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern das Tragen einer bestimmten Kleidung vor und sind die Arbeitnehmer weiterhin verpflichtet, sich im Betrieb umzukleiden, so ist die für das Umkleiden aufzuwendende Zeit einschließlich innerbetrieblicher Wegezeiten zum Aufsuchen des Arbeitsplatzes vergütungspflichtig.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 03.04.2014 - 5 Ca 5061/13 - wird auf ihre Kosten als unbegründet zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Vergütung von Umkleidezeit als Überstunden.