Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.06.2015 -
Die Beklagte wird kostenpflichtig verurteilt, an die Klägerin 4.804,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.12.2014 zu zahlen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Vergütung von Zeiten während des Nachtdienstes.
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