Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2010
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1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.900,00 - brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2009 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die gesamten Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche aus einem Arbeitsverhältnis.
Die Klägerin war auf Grund schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 4 ff d. A.) ab dem 01.04.2009 als kaufmännische Angestellte für den Betrieb der Beklagten, die eine Personalvermittlung betreibt, tätig.
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