Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 28. Oktober 2019 –
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die statthafte Verfahrensart.
Der Antragsteller, freigestellter Betriebsratsvorsitzender des im Unternehmen des Arbeitgebers (Beteiligter zu 2) gebildeten Betriebsrats (Beteiligter zu 3) begehrt die Zurverfügungstellung eines Dienstwagens auch zu privaten Zwecken.
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