SG Stuttgart - Urteil vom 28.06.2006
S 10 KA 5811/05
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 85 Abs. 4 S. 1 § 85 Abs. 4 S. 2 ;

Vergütungsausschluss in der vertragsärztlichen Versorgung bei unvollständiger Leistungsübermittlung wegen EDV-Panne

SG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2006 - Aktenzeichen S 10 KA 5811/05

DRsp Nr. 2007/21101

Vergütungsausschluss in der vertragsärztlichen Versorgung bei unvollständiger Leistungsübermittlung wegen EDV-Panne

Der vollständige und endgültige Vergütungsausschluss aller Abrechnungen, die ohne vorausgehenden Antrag auf Fristverlängerung nach dem Einsendetermin vorgelegt werden, belastet Vertragsärzte unzumutbar (hier bei Übermittlung der Quartalsabrechnung mittels Diskette, bei der infolge einer EDV-Panne zwar alle Behandlungsausweise aber nicht alle Leistungen an die Kassenärztliche Vereinigung rechtzeitig übermittelt wurden). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 85 Abs. 4 S. 1 § 85 Abs. 4 S. 2 ;