Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.11.2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für die Berufung wird auf 1.138.681,74 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Vergütung der Belieferung von Vertragsärzten mit Röntgenkontrastmitteln.
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