A.Auf die Berufung des Klägers wird das Schlussurteil des ArbG Essen vom 06.10.2009, Az.:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 51.993,96 EUR brutto zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger über die aus von ihm abgeschlossenen und ihm zugeordneten Leasingverträgen erzielten Nachmieterlöse Auskunft zu erteilen.
3.Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
B.Die Revision wird zugelassen.
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