Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. August 2012 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1734,74 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung.
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