Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 14. April 2011 aufgehoben und die Klage in vollem Umfang abgewiesen Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 854,34 EUR festgesetzt.
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