Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 26. April 2011 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Vergütung für eine Operation (OP), die während einer stationären psychosomatischen Behandlung durchgeführt wurde.
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