Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 12.09.2022 geändert. Die Vergütung des Sachverständigen für das Gutachten vom 28.10.2021 wird auf 1.071,00 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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