Die Vergütung des Antragstellers für sein Gutachten vom 31.01.2020 wird auf 2.405 EUR festgesetzt, wovon 1.800 EUR an den Antragsteller auszuzahlen sind. Der Nachzahlungsbetrag beträgt 605 EUR.
Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
In dem beim Landessozialgericht anhängigen Berufungsverfahren
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|