Die Vergütung der Antragstellerin wird auf 61,95 EUR festgesetzt. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Antragstellerin hat im Rahmen eines schwerbehindertenrechtlichen Berufungsverfahrens am 11. November 2019 einen insgesamt vierseitigen Befund- und Behandlungsbericht erstattet und dabei - mit insgesamt sieben Zeilen Text - auch u.a. folgende ihr vom Berichterstatter gestellte Fragen beantwortet:
3.a) Welche Therapie führen/führten Sie durch? 3.b) Kann/konnte hierdurch vermutlich eine Besserung des momentanen Zustands erreicht werden? 3.c) Bejahendenfalls, in welcher Zeit und welcher Intensität?
Mit Schreiben vom 18. November 2019 hat sie einen Vergütungsanspruch von 75,80 EUR geltend gemacht.
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