LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 07.10.2020
L 5 AR 27/19 KO
Normen:
JVEG § 10 Abs. 1; JVEG Anl. 2 Nr. 200-203;

Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen VerfahrenAnforderungen an die Festsetzung nach Erstattung eines mehrseitigen Befund- und Behandlungsberichts in einem schwerbehindertenrechtlichen Berufungsverfahren

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.10.2020 - Aktenzeichen L 5 AR 27/19 KO

DRsp Nr. 2020/15415

Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an die Festsetzung nach Erstattung eines mehrseitigen Befund- und Behandlungsberichts in einem schwerbehindertenrechtlichen Berufungsverfahren

Tenor

Die Vergütung der Antragstellerin wird auf 61,95 EUR festgesetzt. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

JVEG § 10 Abs. 1; JVEG Anl. 2 Nr. 200-203;

Gründe

I.

Die Antragstellerin hat im Rahmen eines schwerbehindertenrechtlichen Berufungsverfahrens am 11. November 2019 einen insgesamt vierseitigen Befund- und Behandlungsbericht erstattet und dabei - mit insgesamt sieben Zeilen Text - auch u.a. folgende ihr vom Berichterstatter gestellte Fragen beantwortet:

3.a) Welche Therapie führen/führten Sie durch? 3.b) Kann/konnte hierdurch vermutlich eine Besserung des momentanen Zustands erreicht werden? 3.c) Bejahendenfalls, in welcher Zeit und welcher Intensität?

Mit Schreiben vom 18. November 2019 hat sie einen Vergütungsanspruch von 75,80 EUR geltend gemacht.