Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 04.02.2022 wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Die ungeachtet der begehrten Herabsetzung der Vergütung um lediglich 196,36 Euro kraft Zulassung durch das Sozialgericht gemäß §
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