Die Beschwerde des Erinnerungsführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 21.08.2019 (
I.
Mit seiner Beschwerde begehrt der Erinnerungsführer eine Vergütung aus der Staatskasse nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für seine anwaltliche Tätigkeit in einem Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren im Anschluss an das Hauptsacheverfahren S
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