Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 10. März 2015 geändert.
Die dem Beschwerdeführer noch zu zahlende Vergütung für seine Tätigkeit im Verfahren S
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
I.
Streitig ist die Höhe einer anwaltlichen Vergütung.
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