Auf die Beschwerde des Erinnerungsführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 04.02.2022 geändert. Die dem Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung wird auf 593,81 € festgesetzt.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
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