Die Beschwerde des Erinnerungsführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 15. März 2018 wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I. Die Beteiligten streiten über eine Vergütung des Erinnerungsführers aus der Landeskasse. Der Erinnerungsführer war der Klägerin in dem Klageverfahren S
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