I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz vom 15. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.
II. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I. Streitig ist die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung des im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) im Verfahren S 30 AS 3914/09 beigeordneten Rechtsanwalts.
Die Kläger führten vor dem Sozialgericht Chemnitz (
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